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YouTube, Facebook, Twitter, Lei(d)tmedien –
Handlanger, Werkzeuge, oder devote Diener … ?
Demnächt auf diesen Seiten…
A/RES/217 A (III) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 19
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art
und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen
und zu verbreiten.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. …
YouTube setzt die Grenzen, nicht die UN!
Menschenrechte und Grundgesetz findet ihre Grenzen in den „Community-Richtlinien“ von YouTube:
Beispiele von Eingriffen privater Anbieter das Recht: „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art
und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ zu entziehen und direkte Zensur auszuüben. Die Beispiele sind einigen gesperrten Links dieser Seiten entnommen.
Beispiel 1: Appell eines Mediziners

Beispiel 2: Auswirkungen der Impfungen auf die Übersterblichkeit in Deutschland …

Wird sicher fortgesetzt.
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