BEKANNTMACHUNG der RECHTSSTELLE vom 21.September 2020

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Es gelten die AGB

Bekanntmachung vom 21.September 2020 betreffs:

Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©

Aktenzeichen: RSV XX/9.1 Bkm

Inhalt (Auszug)

Erklärung zum erweiterten Rechtsstand und der Übernahme rechtlicher Entscheidungen in eigener Sache, mittels Überprüfung, Verwaltung und Beurteilung, durch die Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©

Kund und zu Wissen allen Empfängern, zur Hinterlegung wissender Beachtlichkeit und zweckdienlicher An- und Verwendung hinsichtlich der Wahrung und Sicherung von Rechten unter Beachtung staatlicher deutscher Gesetzesnormen. Dem Sicherungszweck dient weiterhin die Hinterlegung bei allen anderen Stellen, die ein tatsächliches Interesse am Rechtsstand des Unterzeichners nachweisen, oder dies bekunden, einschließlich deren negativen Interesses an persönlicher Zustellung zur Hinterlegung. Bis Herstellung der Handlungsfähigkeit des ruhenden Staates und zu erwartender Rechtssicherheit, ersatz- und vorzugsweise unter geflissentlicher Beachtung und zwingender Akzeptanz von AGB/GO und weiteren öffentlichen Verlautbarungen und Bestimmungen der autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©, als einzig rechtmäßige Instanz des freien Menschen gegenüber der Verwaltung.

Aus zwingenden und wichtigen Gründen werden in Selbstermächtigung, den der alliierten Gesetzgebung weiterhin unterworfenen Institutionen der (Treuhand-) Verwaltung auf dem Gebiet des weiterhin bestehenden, jedoch z.Zt. handlungsunfähigen Völkerrechts-Subjektes Deutsches Reich, insbesondere des unter Sonderstatus stehenden Gebietes von Groß-Berlin, die behaupteten, aber bisher nicht nachgewiesenen Rechte abgesprochen und entzogen, über Rechtsangelegenheiten des Menschen :peter klaus werner Mann aus der Familie :mörsel©, direkt oder unter seinen geschützten Handelsnamen Peter Mörsel©, Peter Klaus Werner Mörsel© und aller Derivate und Variationen der Schreibweise, außerhalb seiner Rechtsebene des überpositiven Rechts nach AGB, ohne dessen ausdrückliche Zustimmung, zu verhandeln, zu entscheiden und/oder zu richten.

Es bestehen berechtigte Annahmen schwerwiegender Rechteverletzungen nationaler und internationaler Rechte, Normen und Gesetze; der Verweigerung von Rechtssicherheit, der Mißachtung bis Verweigerung subjektiv-öffentlicher Rechte, Ausnahmegerichtsbarkeit, Rechtsbeugung, Willkür, Entehrung, Diskriminierung, Verweigerung des Rechts auf Gehör, Mißachtung der Rechtsstellung, der Willenserklärungen, des Gerichtsstandes, der vertraglich vereinbarten AGB; gewaltsame Umsetzung formmangelnder, nichtiger Beschlüsse; etc. pp., unter tiefster Verletzung der Menschenwürde, seitens der die Verwaltung repräsentierenden Organe und Institutionen, gegen den Menschen unter seiner autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©, als einzig rechtmäßige Instanz des Menschen gegenüber der Verwaltung.

Ohne Entehrung, ohne Betrugs- und Schädigungsabsicht, werden Entscheidungen über Rechtsangelegenheiten des Menschen
:peter klaus werner Mann aus der Familie :mörsel© grundsätzlich über die Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©, gemäß AGB nach überpositiven Recht, in Selbstermächtigung, überprüft, verwaltet und endgültig rechtskräftig beschieden. Diese Erklärung umfaßt rückwirkend alle aufzuarbeitenden Entscheidungen der oben benannten Institutionen der Verwaltung. Es gelten die AGB in jedem Zusammenhang.

Zur Durchführung der Aufgaben können Rechtsbeauftragte© ernannt und eingesetzt werden. Weitere Angaben werden im Weltnetz veröffentlicht und sind abrufbar.

Die Rechtsstelle der Selbstverwaltung Peter Mörsel© dient dem Schutz des Menschen und der Wahrung und Verteidigung seiner Rechte gegenüber den übermächtigen Institutionen der Verwaltung. Die zwangsläufige Befassung mit Rechtsnormen außerhalb der Rechtsebene des Menschen nach AGB und ein erforderlicher Bezug auf diese, stellt keinerlei Einlassung dar und berührt die Rechtsebene des Menschen außerhalb von BAR, Crown und UCC nicht!

Die Rechte des Menschen sind unter UCC Doc #1-308 und UCC Doc # 1-103 und UCC Doc # 2000043135 auf Armeslänge (Black`s Law Dict. 1st 2nd 7th) reserviert – without prejudice! Einwendungen ausgeschlossen!

WICHTIGE HINWEISE!

Der Mensch :peter klaus werner Mann aus der Familie :mörsel, auch bekannt unter seinen geschützten Handelsnamen Peter Mörsel©, Peter Klaus Werner Mörsel© und aller Derivate und Arten der Schreibweise ist NICHT die von der Verwaltung durch Eintrag ins Geburtenregister geschaffene, registrierte, juristische PERSON PETER KLAUS WERNER MÖRSEL (Sache, Ding, etc.). Diese, der Verwaltung verbliebene fiktive PERSON (Strohmann), ihre eigene Schöpfung, ist tote, leere Hülle, Maske, Sache, Fiktion. Sie kann nicht hören, nicht lesen, nicht reden, nicht verstehen. Die juristische PERSON (Firma, Sache) ist seinerzeit durch Registrierung der vorgelegten Geburtsurkunde innerhalb der Verwaltung entstanden und Eigentum des Staates, der Verwaltung, die diese treuhänderisch verwaltet. Der Treuhänder ist für diese PERSON, als Begünstigten verantwortlich.
Der lebende Mann :peter klaus werner Mann aus der Familie :mörsel© ist NICHT Treuhänder der PERSON. Er ist der nichthaftende, autorisierte Repräsentant und Administrator, der erstrangiger Gläubiger und Kreditor der PERSON, aber er ist nicht diese PERSON! Der Mensch ist Rechteinhaber der Person bzw. des Namens Peter Klaus Werner Mörsel© und/oder aller alphanumerischen Varianten dieses Namens [Eine dritte Partei, die nur dazu dient, in einer Transaktion mitzuwirken. Siehe auch Black’s Law Dictionary, 6th Ed. Seite 1421 und „Stramineus homo“, Seite 1421, siehe auch Black’s Law Dictionary, 6th Ed. Seite 502, „Dummy Corporation“.)]. Alle diesbezüglichen Verträge und Vereinbarungen, sowie die Schuldner-Eigenschaft der von der Verwaltung beanspruchten PERSON sind veröffentlicht und im UCC-1 Financing Statement eingetragen und öffentlich gemacht. Bei der gewünschten oder beabsichtigten Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gegenüber der Person Peter Klaus Werner Mörsel©, Peter Mörsel© – ist der lebende Mann, der Mensch, als Drittpartei zu betrachten, und prinzipiell schadfrei zu halten. Alle Werte, alle Formen von Besitz und/oder Eigentum, welche in der Öffentlichkeit auf den Namen [Herr] Peter Klaus Werner Mörsel©, oder [Herr] Peter Mörsel©, oder [Herr] Peter K. W. Mörsel©, u.ä. laufen und/oder registriert wurden oder noch werden, sind durch ein privates Sicherungsabkommen (PKWM-03141953-SA) auf den lebenden Mann, genannt :peter klaus werner Mann aus der Familie :mörsel© übertragen worden.
Der (Mensch) Mann aus der Familie :mörsel© ist der einzige und erstrangige Gläubiger und Kreditor der von der Verwaltung beanspruchten PERSON.

Legitimation und Rechtsgrundlagen:

Alle Menschen sind ausgestattet mit universellen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“

Goldene Regel als höchstes Gesetz

weltlich:

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin, vom 2. August 1945, III. Deutschland. B. 16 Satz 3; Art. 19, 20, 80, u.a. GGfdBRD; AGB/GO SV-PKWM-2017-12-01_DE; Dokumente: IB-pkwm-03141953, DOHE-IB-pkwm-03141953, DE-IB-pkwm-03141953, DTAR-IB-pkwm-03141953, NC-IB-pkwm-03141953, DSPA-IB-pkwm-03141953, DPS-IB-pkwm-03141953, DLG-IB-pkwm-03141953, DBU-IB-pkwm-03141953, DJFV-IB-pkwm-03141953, ZT-IB-pkwm-03141953, PKWM-03141953-PV, PKWM-03141953-SA, PKWM-03141971-VSHS, PSE-IB-pkwm-03141953; UN-Charta (Art. 73-79, u.a.); UN-Resolution A/RES/56/83 Art. 9; Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948, u.a.; HLKO; UNITED STATES CODE (USC), (18 U.S.C. § 7.3) (Artikel 18 B 7, u.a.); UCC (bes. UCC Doc. # 3-501, UCC Doc. # 3-419, UCC 1-308, UCC 1-103.6, u.a.); UCC-1 Financing Statement File Number: 2018-363-9498-5; Black’s Law Dictionary, 6th Ed. Seite 1421 und „Stramineus homo“, Seite 1421, siehe auch Black’s Law Dictionary, 6th Ed. Seite 502, „Dummy Corporation“; Regularien der HJR 192 und UCC 3-419; WechselG 1955; ABGB § 1428; Uniform Commercial Code UCC 3-104; Public Law 78-10, HJR 192 Bill; Wertakzeptanz und alle Indossamente in Übereinstimmumg mit UCC 3-419 und HJR 192 vom 5.Juni 1933, 73rn Congress 1st Session; DSGVO; Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten; Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 11.; Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«. Vertrag vom 25.9.1990, Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.); Auflösung Romanus Pontifex durch Ritus Mandamus und Ritus Probatum (öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004); Auflösung aller Cestui Que Vie-Trusts seit dem 15. August 2011 durch Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus (Öffentlicher Eintrag des Dokumentes Nummer 983210-341748- 240014); Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis; die Fakten: (a), dass im Vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD ausschließlich Handelsrecht unter SEC Registrierung Nr. 780140 bzw. unter dem 2. BBereinigungsG 2008 bzw. unter dem Eintrag in Firmenregistern wie Dun & Bradstreet gilt; (b), dass Öffentliche Stellen in verwaltungstechnischen Angelegenheiten ausschließlich Treuhandrecht anwenden, mit welchem sie den Notstand und Bankrott verwalten; (c), die Rechtsfolgen sämtlicher OPPT-UCC-Registrierungen; (d), die Auflösung der Romanus Pontifex vom 21.06.2011 und der Aeterni Regis als auch (e), das Motu Proprio des Papstes vom 11. Juli 2013; Zurückweisung ab initio sämtlicher 12 Schlüsselvermutungen der BAR Association Guild sowie sämtliche weiteren Rechtsvermutungen, die nicht explizit vorgetragen werden; und weitere…

Diese BEKANNTMACHUNG wurde am Einundzwanzigsten Tag des neunten Monats im Jahre nach Jesus Christus Zeitrechnung, zweitausend zwanzig, [21.09.2020] durch den autorisierten Rechtsbeauftragten, Ordensbruder und Priester :peter von Groß-Berlin© verkündet und tritt mit Veröffentlichung rückwirkend aller aufzuarbeitenden Entscheidungen der oben benannten Institutionen der Verwaltung in Kraft. Mit Protokollierung des Empfangs durch Telefax, ePost und/oder anderer geeigneter Zustellungsformen gilt das Dokument als ordnungsgemäß zugestellt. (Art. 22 AGB). Faksimiles, beglaubigte Kopien, protokollierte Telefax- und ePost-Zustellungen gelten als Originale. Mit Veröffentlichung im Weltnetz (Internet) gilt das Dokument als allgemein bekanntgegeben. Es erhält damit Rechtskraft!

TE DEFENDERE AUDEAT MEA – Ich wage es, meine Rechte zu verteidigen!

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Dokument

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