Polizei RSV XXII/7 POLvs

Inhalt

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Es gelten die AGB

Adressat: Der Polizeipräsident in Berlin
Direktion 3 (Ost) Abschnitt 34 2. Dienstgruppe
Herr VOLKER K.

Schreiben per Telefax

(gekürzte Fassung)

Aktenzeichen: RSV XXII/7 POLvs

Trotz Angebot vom 30.6.2022 unter Aktenzeichen: RSV XXII/6 LaBOvs werden in Anzeige der Kfz-Zulassungsstelle durch „Der Polizeipräsident in Berlin“ Direktion 3 (Ost) Abschnitt 34, mit „Mitteilung über beabsichtigte Kfz-Außerbetriebsetzung„, wegen „fehlender Haftpflichtversicherung„, unter Androhung unmittelbaren Zwangs benötigte Unterlagen eingefordert.

Inhalt des Schreibens vom 14.7.2022:

Mitteilung über beabsichtigte Kfz-Außerbetriebsetzung durch
Fa. Polizei Berlin A 34

In Vertretung des nichthaftenden, autorisierten Repräsentanten und Administrators, der durch Fa. Polizei Berlin A 34, (Der Polizeipräsident in Berlin, D-U-N-S® Nummer: 33-146-4701, Firmeninformation: Adresse: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin)
beanspruchten PERSON, wird in vorliegender Ankündigung „beabsichtigte Kfz- Außerbetriebsetzung“, unter Behauptung „wegen fehlender Haftpflichtversicherung“ für das Fahrzeug B-XX xxxx hiermit zur Klärung aufgefordert. Das Fahrzeug unterliegt erkennbar nicht einer Versicherungspflicht! Somit werden angedrohte Zwangsmaßnahmen innerhalb der durch Adressaten verwendetet Jurisdiktion als Nötigung nach § 240 StGB betrachtet.

Zitat § 240 StGB:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Zur Kenntnisnahme und Information, sowie sachgemäßer Verwendung, sind die Schreiben an: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Direktorin KIRSTEN DREHER, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, beigefügt.

Handelsrecht

Die involvierten Unternehmen/ Unternehmensteile „Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“, „Kfz-Zulassungsbehörde“, Polizeiprädident in Berlin. u.a. sind in öffentlichen Handelsregistern eingetragen ( Firmenverzeichnis Bisnode) und unterstehen auch auf Grund von besatzungsrechtlich geltenden Statuten (z.B. “Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990“ (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.)), als Bestandteil des (Admiralty Law- Seerecht) gemäß UNITED STATES CODE (USC), (18 U.S.C. § 7.3) (Artikel 18 B 7, „gültig in allen Ländern, welche von den Vereinigten Staaten verwaltet oder erobert werden…“) dem UCC (Uniform Commercial Code). Sie handeln somit offenkundig kommerziell. Handelsunternehmen handeln im Handelsrecht! Alles Recht ist Vertrag!

Benannte Unternehmen beanspruchen hoheitliche Rechte für sich. Hoheitliche Rechte sind jedoch staatliche Rechte und können von Unternehmen nicht beansprucht werden. Mangels Ermächtigungsgrundlage dürfen hoheitliche Aufgaben nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden. (Siehe auch: OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.01.2020 – 2 Ss-OWi 963/18)

Aufforderung

Maßnahmen zum Schaden des nichthaftenden, autorisierten Repräsentanten und Administrators der von Kfz-Kzulassungsbehörde, Der Polizeipräsident in Berlin, Direktion 3 (Ost) Abschnitt 34, 2. Dienstgruppe, Herr Volker K. beanspruchten PERSON durch Eingriff in die Eigentums- Nutzungsrechte des beanspruchten Fahrzeugs, deren Rechtsgrundlagen nicht eindeutig und unbestreitbar nachzuweisen/ nachgewiesen sind/werden und als solche anerkannt werden, sind unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000.000 (zehn Millionen) Euro (silberäqivalent) zu unterlassen! Es gelten die AGB!

Angebot

Die eindeutige, nachzuweisende und unwiderlegbare Verpflichtung zum Abschluß einer „Haftpflichtversicherung“ für benanntes Fahrzeug wird zu deren Erfüllung führen! Insofern sind angedrohte Maßnahmen nicht vonnöten.

Friststellung

Für den Nachweis der eindeutigen, unwiderlegbaren Verpflichtung zum Abschluß einer „Haftpflichtversicherung“ für benanntes Fahrzeug B-XX xxxx wurde aus Gründen der Dringlichkeit ein Zeitraum von einer Woche, mit Einforderung aufschiebender Wirkung der durch Kfz- Zulassungsbehörde angedrohten Maßnahmen, eingeräumt.
Nach Ablauf der Frist gilt die Versicherungsfreiheit für das benannte Fahrzeug als bestätigt.
Als Fristende galt der 8.7.2022. Unwidersprochen!

HINWEIS!

Dieses Schreiben ist kein Antrag, kein Widerspruch, keine Bitte! Dieses Schreiben ist ein Dokument der Zeitgeschichte und bezeugt die tatsächliche Wahrheit bestehender Rechtsverhältnisse und Handlungsweisen, innerhalb der involvierten Organisationen. Es ist damit aktenkundig, somit Beweis und dringendster Aufarbeitung dienlich.

Aus diesem Grund müssen die Informationen in diesem Schreiben wahrheitsgemäß und korrekt, evtl. umfangreich dargestellt werden. Unabhängig der vom Bundesamt für Verfassungsschutz, u.a. empfohlenen „Handlungsempfehlungen für den Büroalltag“, den Vorgaben und Schulungen über den Umgang mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“, sowie ähnlichen diskriminierenden Pamphleten und/oder Handlungsweisen, wird mit diesem Schreiben zur Kenntnisnahme und sachgemäßer Verwendung, unter Beachtung gültiger deutscher Rechtsnormen, ggf. internationaler und/oder alliierter, besatzungsrechtlicher Vorschriften, u.a. nachweisbar verpflichtet.

Die Aufgabe der Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel© besteht nicht darin, sich berechtigten Forderungen vertraglich vereinbarter Verpflichtungen zu entziehen, sondern darin, Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und unberechtigte Forderungen abzuwehren (gem. Öffentlicher Bekanntmachung vom 21.9.2020, AktenZeichen: RSV XX/9.1 Bkm, AGB/GO SV-PKWM-2017-12-01_DE, UN-Resolution A/RES/56/83 Art. 9/ Urkunde RAT-UN XVI/11.1 Vkg, u.a.).

Ende HINWEIS!

Rechtsstelle autonome Rechtskörperschaft Selbstverwaltung Peter Mörsel©, hoheitliche Behörde (UN-Resolution A/RES/56/83 Art. 9, u.a., in Selbstermächtigung, unilateral ratifiziert, Aktenzeichen: RAT-UN XVI/11.1 Vkg). Gem. öffentlicher Bekanntmachung Aktenzeichen: RSV XX/9.1 Bkm vom 21.9.2020, beauftragt, legitimiert, Vorgänge in Interessen und Rechten des Mannes :peter klaus werner aus dem Hause :mörsel, zu veranlassen, zu überprüfen, aufzuarbeiten, Stellungnahmen, erforderliche Auskünfte, etc., pp., einzuholen, einzufordern, ggf. abschließende Beurteilung und/oder Entscheidung auf Grundlagen AGB zu treffen. Protokollierung von Vorgängen. Veröffentlichung von Protokollen gem. AGB und/oder ggf. Zuleitung an frei wählbare, nationale und/oder internationale, geeignete Rechtsorganisationen. Sichtweisen und Schilderungen dienen ausschließlich der Feststellung von Tatsachen und Wahrheit, aus Sicht der unterschiedlichen Rechtsebenen, nicht jedoch der Entehrung oder Herabsetzung der Beteiligten innerhalb der Aufgabenbereiche ihrer Rechtsebene. Zwangsläufig erforderliche Benennungen von Vorschriften und Normen stellen keinerlei Einlassung dar, dienen Ausschließlich der Klärung und Aufarbeitung und berühren die Rechte des lebenden Mannes innerhalb seiner Rechtsebene nicht! Auftraggeber ist der lebende Mann, Inhaber des „jura singulorum“, Rechtsebene und Rechtsnorm im überpositivem Recht. Außerhalb von BAR, Crown, UCC, etc.. Der lebende Mann ist nicht Objekt juristischer Fiktionen und Vermutungen, er ist als Drittpartei zu betrachten, und prinzipiell schadfrei zu halten! Alle Rechte sind reserviert, entsprechend UCC 1-308 und UCC 1-103.6 – ohne Rekurs; Ius postliminii beansprucht. AGB/GO SV-PKWM-2017-12-01_DE bilden die Grundlagen jeglicher, auch handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehung, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Grundlagen und Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

Zur Information:

Die Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft hat die Interessen des lebenden Menschen :peter klaus werner Mann aus dem Hause :m ö r s e l© zu vertreten und innerhalb seiner Rechtsebene zu sichern. Dabei liegt das Fundament des Gesetzes und des Handelns im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit (Art. 5 AGB). Die Rechtsbeauftragten der Rechtsstelle der autonomen Rechtskörperschaft
Selbstverwaltung Peter Mörsel© können, ohne jegliche Einlassung, nur nach tatsächlich vorliegenden Vorgängen, sowie tatsächlich, faktisch vorhandenen, rechtmäßigen und rechtsgültigen Normen, Gesetzen, etc., innerhalb der notwendigerweise zu beurteilenden Rechtsebenen bewerten. Dementsprechend ist für Auslegungen, Fiktionen und Prejudice (vorgefasste Meinungen, vorschnelle Verurteilungen), insbesondere für ideologische, moralische Bewertungen, Wunschvorstellungen, u.a. subjektive Maßstäbe kein Platz.

Für die Rechtsstelle der Selbstverwaltung Peter Mörsel©
im Auftrag