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Was bedeuten Mensch, PERSON und wozu Selbstverwaltung?
Mensch
Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber den Staat (Staat/ Verwaltung – Anm. Verfasser) (Quelle: Vahlen Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 15. Auflage, S.: 276)
Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes, dem Staat gegenüber. Mit bestimmten grundlegenden Rechten. Ein grundlegendes Recht ist es, sein RECHT selbst zu gestalten. Von Pflichten gegenüber dem Staat ist nicht die Rede! Der Staat ist für den Menschen nicht zuständig.
Der Staat versucht über die artifizielle JURISTISCHE PERSON, also ein aus sich heraus nicht rechtsfähiges Objekt mit allgemeiner Rechtsfähigkeit, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (nicht jedoch sein muß), registriert vom Einwohnermeldeamt, auf den Menschen zuzugreifen. Wenn der Mensch sich mit der PERSON identifiziert. (Ich BIN die PERSON, ich BIN mein PERSONALAUSWEIS, ich BIN mein FÜHRERSCHEIN, ich BIN mein NAME …)
PERSON
Juristische PERSON
Juristische PERSON ist die rechtlich geregelte soziale Organisation (Zusammenfassung von Menschen oder Sachen (Gerichtsverhandlung „in Sachen“, Anm. Verfasser)), der die geltende Rechtsordnung eine eigene, allgemeine Rechtsfähigkeit zuerkennt …. (PERSON des Staates/Verwaltung, Rechtsordnung, deren Identität mit der natürlichen Person des Menschen vermutet wird. Auch wenn diese nicht wissentlich handelt.)
(Quelle: Vahlen Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 15. Auflage, S.: 311)
PERSON ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Natürliche Person
Natürliche Person ist Person des Menschen, unter der er willentlich und wissentlich handelt.
Staat-Regierung
„Genauso wie eine Staatsregierung eine künstliche Person ist, eine künstliche Kreation des Verstandes, eine Abstraktion, kann eine Staatsregierung nur auf dieser Ebene mit anderen künstlichen Personen interagieren. Diese Phantasiewelt hat weder Aktualität noch Substanz. Es ist ausgeschlossen, dass damit die Erschaffung von Gleichrangigkeit mit dem Erfahrbaren und Greifbaren erreicht werden kann, da sie […die Phantasiewelt] nichts mit der realen Wirklichkeit zu tun hat. Die legale Manifestation davon ist, dass keine öffentliche Stelle sich mit etwas anderem beschäftigen kann als mit künstlichen Personen und den Handelsverträgen zwischen ihnen.“
[PENHALLOW vs. DOANES Administrators 3 U.S.3 Dall. 54 54 (1795)]
Selbstverwaltung
Selbstverwaltung ist die autonome, religiös/weltanschauliche Rechtskörperschaft zur Verwaltung der eigenen Angelegenheiten. durch selbständiges und eigenverantwortliches Handeln. In Selbstermächtigung, unabhängig von Weisungen übergeordneter staatlicher Behörden. Nur den gottgegebenen Rechten und Gesetzen verpflichtet! Weltlich u.a., auf Grundlage des GG für die BRD (Grundrechte) und entsprechenden Internationalen Vereinbarungen, die auf den Menschen verweisen.
Die Selbstverwaltung ist keine Kampfansage an Staat und/oder Verwaltung, sondern das ANGEBOT einer Schnittstelle (Kontaktaufnahme) zum Menschen. Da der Mensch nicht die artifizielle JURISTISCHE PERSON, also ein aus sich heraus nicht rechtsfähiges Objekt, registriert vom Einwohnermeldeamt ist, ist er für die Verwaltung nur über seine (juristische PERSON) Selbstverwaltung erreichbar. So wie über Gericht/Verwaltung die Rechtsebene des Staates/Verwaltung erreichbar ist, ist über die Selbstverwaltung die Rechtsebene des Menschen erreichbar.
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Hier ein Film, der die Zusammenhänge von Mensch, Person und PERSON gut erklärt…
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