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Hoheitliche Rechte sind Staatliche Rechte. Sie können von Unternehmen nicht beansprucht werden. Hoheitliche Rechte gebieten über ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk. Sie werden durch eine Staatsmacht ausgeübt, denen das Staatsvolk und das Gebiet untersteht. Diese Staatsmacht wird in Demokratien durch geheime Wahlen, entsprechend den gültigen Wahlgesetzen, gewählt. Die Gültigkeit der Wahlgesetze der BRDiD werden hier kommentiert.
Als Bestätigung dient hier der Beschluss OWi, Überwachung, ruhender Verkehr, Einsatz Privater, Zulässigkeit, Beweisverwertungsverbotev. 03.01.2020 – 2 Ss-OWi 963/18
Der Beschluss wird hier nur auszugsweise zur Themenbearbeitung wiedergegeben. Den kompletten Beschluss finden Sie beispielsweise auf der Seite: https://openjur.de/u/2260817.html
Es gelten die AGB
(Hervorhebungen und Anmerkungen vom Verfasser)
Entscheidungen
OWi
Überwachung, ruhender Verkehr, Einsatz Privater, Zulässigkeit, Beweisverwertungsverbote
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.01.2020 – 2 Ss-OWi 963/18
Leitsatz: 1. Die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesene Verpflichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben. Mangels Ermächtigungsgrundlage dürfen sie nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden.
2. Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig.
3. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden ist gesetzeswidrig.
4. Der von einer Stadt bewusst durch „privaten Dienstleister in Uniform der Polizei“ erzeugte täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln, ist strafbar.
In pp.
1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Die Sache wird zur Fortbildung des Rechts zur Entscheidung dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a OWiG).
3. Das Verfahren wird eingestellt. Die den Parkverstoß belegenden Beweismittel unterliegen einem Verwertungsverbot.
4. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
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Die entsprechenden Begründungen und Sachverhalte sind dem originalen Beschluss zu entnehmen. Für die beabsichtigte Themenbearbeitung der Frage: „Hoheitliche Rechte?“ soll die eigentliche Entscheidung genügen.
Es wird festgestellt, dass Hoheitsrechte staatliche Rechte sind. Diese Regeln sich nach Verfassung/Grundgesetz und den daraus folgenden Gesetzen, Verordnungen und dergleichen. Der verpflichtete „Staatsbürger“ unterstellt sich nach „Verfassungsvertrag“ dem benannten „Staat“ und seinen Gewalten. Dafür schützt der „Staat“ die Interessen, die Rechte, die Unversehrtheit, etc.,pp. der „Staatsbürger“ und garantiert diesem ein Leben nach besten Möglichkeiten. (theoretisch)
Im gegenwärtig vorliegenden „Staat“ auf deutschem Boden lautet die Verpflichtung dazu folgendermaßen:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Diese Verpflichtung wird als „Kanzlereid“ bezeichnet und bei jedem Amtsantritt öffentlich verkündet.
Firmen/ Unternehmen haben keine „hoheitlichen“ Rechte
Firmen/ Unternehmen haben keine „hoheitlichen“ Rechte und können diese nicht beanspruchen. Ein erzeugter täuschender Schein von „hoheitlicher“ Staatlichkeit ist strafbar!
Frage 1:
Welchen Wert haben „Kanzlereid“, Wahlen, Regierungsentscheide…
Welchen Wert haben „Kanzlereid“, Wahlen, Regierungsentscheide, Gesetze, Parlament und Regierung, wenn „seit dem 14. August 1949 keine Bundestagswahl auf der Grundlage von dem Grundgesetz entsprechenden Wahlgesetzen und damit nicht ordnungsgemäß gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 GG abgehalten (wurde) mit der Rechtsfolge der deklaratorischen Nichtigkeit der Bundestagswahlen und aller damit in Verbindung stehenden folgenden Rechtsakte.“ ? (siehe Bundestagswahlen legal?)
Antwort:
Keinen rechtsverbindlich anwendbaren Wert…
Es sei denn, den der kritiklosen Annahme und des sklavischen, servilen Gehorsams des ewigen Untertans…
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Frage 2:
Haben Angestellte von Unternehmen Rechte gegenüber Menschen?
Verfügen POLIZEI, Ordnungsamt und andere vorgeblich „amtliche“ Funktionsträger über hoheitliche Rechte gegenüber den Menschen? Sind Menschen verpflichtet, Fragen dieser privaten Dienstleister zu beantworten, Anordnungen zu befolgen, Auskünfte zu erteilen oder sich gar gewaltsamen Maßnahmen zu unterwerfen?
Antwort:
Ja, wenn Menschen sich diesen freiwillig unterstellen!
Ja, wenn sich Menschen diesen Unternehmen, nebst deren Mitarbeitern freiwillig unterstellen. Wenn Menschen ihren (Betriebs-) Personalausweis vorzeigen, sich damit als Unternehmensangehörige identifizieren und deren „AGB“ anerkennen. Wenn Menschen Anträge stellen, um ihre grundlegenden Rechte auszuüben. Wenn Menschen auf Genehmigungen warten, anstatt selbst zu entscheiden. Wenn Menschen gemeinsam gegen etwas „genehmigt“ demonstrieren, anstatt einfach nicht zu tun, was sie nicht tun wollen. Wenn Menschen um ihre Rechte bitten, anstatt sie einzufordern und anzuwenden.
Menschen, die ihre Rechte nicht anwenden, haben keine!
Es gelten die AGB/GO